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Messeverbote bleiben im Winter ausgeschlossen

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben ihr Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen für das kommende Winterhalbjahr vorgestellt. Nach einer ersten Bewertung durch die Juristinnen im AUMA können die Landesregierungen demnach keine Messeverbote mehr aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung erlassen. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Messen werden also auch im kommenden Herbst und Winter durchgeführt werden können.

Eine Einschränkung kann sich durch die Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, also auch für Messen, ergeben. Diese Beschränkung ist nur möglich, wenn der zuständige Landtag zuvor eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen festgestellt hat. Auch die Anordnung von Hygienekonzepten soll nur unter diesen Voraussetzungen möglich sein.

Nicht mehr möglich sein werden Länderbeschlüsse, nach denen nur noch Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen haben. 3G- oder gar 2G-Regelungen, wie sie bis Anfang April 2022 noch für Messen galten, gehören damit der Vergangenheit an.

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Eine Maskentragepflicht besteht weiterhin im Luft- und Bahnfernverkehr sowie in bestimmen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Durch die Landesverordnungen ist aber auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich, was auch Messen sein können.

Der Deutsche Bundestag wird über die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz voraussichtlich am 8. September entscheiden, danach dann der Bundesrat wahrscheinlich am 16. September. Erst dann ist eine Planungssicherheit gewährleistet und besteht Klarheit über die Maßnahmen für das Winterhalbjahr am Messeplatz Deutschland.

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