Ab dem 27. September gelten in Deutschland neue Vorgaben für Umweltaussagen. Für Veranstalter, Locations und Agenturen bedeutet das: Begriffe wie „grün“, „öko“ oder „nachhaltig“ benötigen künftig eine konkrete und belastbare Grundlage.
In zwölf Tagen ändern sich die Spielregeln für Nachhaltigkeitskommunikation. Deutschland wendet ab dem 27. September 2026 die Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel an. EmpCo ist die gebräuchliche Kurzbezeichnung für diese EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ – auf Deutsch: „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“. Die Umsetzung erfolgte durch Änderungen unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Für die Eventwirtschaft ist vor allem relevant, dass allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „öko“ oder „nachhaltig“ nicht ohne Spezifizierung und belastbare Begründung verwendet werden dürfen. Zudem darf eine positive Eigenschaft eines Teilbereichs nicht auf das gesamte Angebot übertragen werden. Mehrweggeschirr allein macht eine Veranstaltung beispielsweise noch nicht zu einem „nachhaltigen Event“, wenn Anreise, Energieversorgung, temporäre Bauten oder Catering nicht berücksichtigt werden.
Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten stärker in den Fokus. Sie müssen entweder von staatlichen Stellen stammen oder auf einem zugänglichen Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung und veröffentlichten Kriterien beruhen. Für produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ gelten zusätzliche Einschränkungen, wenn diese auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette basieren.
Relevant werden die Regeln überall dort, wo Veranstaltungen oder veranstaltungsbezogene Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern angeboten werden. Dazu zählen Festival- und Ticketwebsites, Location- und Hotelbuchungen, Publikumskampagnen, Social Media, Besucherinformationen sowie Sponsor- und Ausstellerkommunikation, wenn sie Verbraucher erreicht. Auch Eigenlabels wie „Green Event“ oder „Sustainable Choice“ können zum Risiko werden.
Bei reiner B2B-Kommunikation ist die Situation differenzierter. Der verbraucherrechtliche Ausgangspunkt der Richtlinie bedeutet nicht, dass sämtliche Aussagen in Ausschreibungen oder zwischen Unternehmen automatisch unter dieselben Tatbestände fallen. Öffentlich zugängliche Kommunikation oder Aussagen, die Delegierte und Ticketkäufer erreichen, können die Abgrenzung allerdings schnell verändern.
Eine Zertifizierung löst das Problem nicht automatisch. Eine Zertifizierung gemäß ISO 20121 bestätigt ein Managementsystem, bescheinigt aber nicht pauschal, dass jede damit verbundene Veranstaltung „nachhaltig“ ist. Entscheidend bleiben konkrete Messgrößen, Systemgrenzen, Bezugszeiträume und die Frage, welche Umweltwirkungen tatsächlich erfasst wurden.
Für Veranstalter, Locations und Agenturen entsteht damit kurzfristig Prüfbedarf. Besonders ältere Textbausteine auf Websites, in Präsentationen, Sponsorunterlagen und Abschlussberichten sollten kontrolliert werden.
Langfristig dürfte sich die Kommunikation weiter von pauschalen Attributen zu überprüfbaren Produktinformationen verschieben: Energieverbrauch pro Veranstaltungstag, Anteil erneuerbarer Energie, Materialwiederverwendung, Mobilitätsdaten oder klar abgegrenzte Emissionen könnten an Bedeutung gewinnen. Nachhaltigkeit wird damit weniger eine Frage des Etiketts als des belegbaren Datensatzes.























