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Freilichtbühne Zwickau wird weiter betrieben

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Der Veranstaltungsbetrieb auf der Freilichtbühne Zwickau kann in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Eilantrag eines Anwohners, gerichtet auf die Einstellung des Veranstaltungsbetriebes, mit Beschluss vom 2. Dezember 2011 nunmehr in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Im Vorfeld hatte schon das Verwaltungsgericht in Chemnitz ebenfalls im Sinne von Kultour Z. entschieden.

Fast 14.000 Bürger haben sich in den letzten Monaten engagiert und mit ihrer Unterschrift für die Zwickauer Open-Air-Bühne stark gemacht. Schon seit 1957 steht sie für Theater, Konzerte, Kinderfeste, Showprogramme, Public-Viewings, oder Kinovorführungen zur Verfügung.

Das sächsische OVG sieht ausweislich des nun samt ausführlicher Begründung vorliegenden Beschlusses vom 02.12.2011 keine Gründe, die gegen die Rechtsmäßigkeit des Veranstaltungsbetriebes sowie gegen die zugrunde liegende Baugenehmigung sprechen. Der erkennende Senat hält in seiner Entscheidung fest, dass die vom Veranstaltungsbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen für den Nachbarn unschädlich und damit hinzunehmen sind. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt das OVG zugunsten von Kultour Z. gerade auch, dass der Nachbar in Kenntnis des schon seit Jahrzehnten existenten Veranstaltungsbetriebes zuzog und im Übrigen die von der Freilichtbühne ausgehenden Geräuschimmissionen dank zwischenzeitlich umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen und einer Begrenzung des Spielbetriebes auf zehn Veranstaltungen pro Jahr im Abendbereich zukünftig leiser ausfallen werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Das OVG stellt mit seinem Beschluss nun umfassend und unmissverständlich klar: Die Freilichtbühne wurde und wird gemäß der erteilten Baugenehmigung auf legaler, rechtsstaatlicher Basis betrieben. Die dadurch verursachten Geräuschimmissionen sind unschädlich und von den Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen.

 

Info: www.kultour-z.de

 

(Foto: Stadt Zwickau)