Start Business Auma: Messewirtschaft weiterhin nicht vom Großveranstaltungsverbot betroffen

Auma: Messewirtschaft weiterhin nicht vom Großveranstaltungsverbot betroffen

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Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 27. August 2020 beschlossen, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 nicht stattfinden können, wenn eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind. Messen sind von diesem Beschluss nicht betroffen, wie der Auma in einer Mitteilung betont. Bereits am 6. Mai 2020 sei von Bund und Ländern festgelegt worden, dass das generelle Großveranstaltungsverbot für Messen nicht gelte. Außerdem sei darin geregelt worden, dass die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Das ist inzwischen geschehen und für viele Messen wurden inzwischen Detailkonzepte für den Gesundheitsschutz der Teilnehmer genehmigt. Messen werden also in Deutschland ab September 2020 wie geplant stattfinden.

Info: www.auma.de