Start Business Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich

Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich

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Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Der Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V) oder Tonträgerwiedergabe (M-V) ebenso, wie die Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (M-CD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2). Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heißt: je größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Konzertveranstaltungen sind von der Strukturreform nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.

Als Basis der Tarifverhandlungen zwischen der GEMA und der BVMV diente der im April 2013 veröffentlichte Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, der die von der GEMA vorgeschlagene Linearisierung der Veranstaltungstarife als „sachgerecht und angemessen“ bezeichnete. Auf Empfehlung der Schiedsstelle hin wurde die Tarifstruktur stärker ausdifferenziert: Neben den beiden Tarifen für Einzelveranstaltungen wurden nun zwei eigenständige Tarife für Musikkneipen sowie Clubs und Diskotheken gemeinsam entwickelt.

Info: www.gema.de/veranstaltungstarife