Start Business KfW Antragstellung bis 30. April 2022 verlängert

KfW Antragstellung bis 30. April 2022 verlängert

824

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen unterstützt werden.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)

für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),

für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro angehoben.

Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU-Kommission mit der 6. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Mehr lesen über KfW