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Rechtssicherheit für Veranstalter

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Jede Veranstaltung birgt haftungsrechtliche Stolpersteine in sich. Ob im Umgang mit Teilnehmerdaten, Agentur- oder Location-Verträge, Sicherheitsauflagen der Behörden, Versammlungsstättenverordnung, Gema-Gebühren, Urheber- und Persönlichkeitsrechte; – all das setzt fundierte Kenntnisse voraus. Sie sind wichtige Voraussetzung für ein höchstmögliches Maß an Rechts- und Planungssicherheit. Um den Veranstaltungsplanern diese Sicherheiten zu geben, haben die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. (Veranstaltungsplaner.de) und die Rechtsanwaltskanzlei Leber eine Rahmenvereinbarung getroffen, wonach die Kosten für juristische Erstberatungen für die Mitglieder von der Vereinigung übernommen werden.