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Hilfen aus Rettungsprogramm werden aufgestockt

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Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Künstlerinnen, Künstler und freiberufliche Kreative besonders hart. Für ein Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften stellt die Bundesregierung jetzt weitere 90 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden die Hilfen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm Neustart Kultur auf bis zu 250 Millionen Euro für bestehende und neue Stipendienprogramme erhöht.

Die BKM (Beauftragte für Kultur und Medien) stellt insgesamt rund 90 Millionen Euro für ein Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in Neustart Kultur zur Verfügung. Damit können mehr als 16.000 professionell tätige und – von Ausnahmen abgesehen – solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten sowie weitere Kreative bei offenen Entwicklungsvorhaben, Projekten, Recherchen oder der künstlerischen Aus- oder Fortbildung mit Stipendien in Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Das Stipendienprogramm richtet sich konkret an die Berechtigten der GEMA, der GVL, der VG Wort und der VG Bild-Kunst. Die GEMA und die GVL erhalten jeweils 30 Millionen Euro, die VG Wort und die VG Bild-Kunst jeweils 15 Millionen Euro. Umgesetzt wird das Stipendienprogramm von der GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild-Kunst. Das Programm startet bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Über die Vergabe der Stipendien entscheiden unabhängige Jurys.

Nachdem Anfang des Jahres 2021 bereits ein großer Teil der Mittel des Neustart Kultur Programms effektiv verplant war, hat die Bundesregierung eine weitere Milliarde zur Verfügung gestellt. Damit werden Teilprogramme fortgesetzt, erweitert und um neue Programme ergänzt. Der Schwerpunkt der Förderungen liegt dabei auf Hilfen für Künstlerinnen und Künstlern. Für Stipendienprogramme sind bis zu 250 Millionen Euro vorgesehen die somit unmittelbar einzelnen Kulturakteuren zugute kommen.

Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler e.V. und der Deutsche Künstlerbund e.V. setzen gemeinsam das Hilfsprogramm „Digitaler Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler” um. Das Programm zielt auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstlerinnen und Künstler, vor allem im Bereich Digitalisierung, ab. Weitere Schwerpunkte des Programms sind die Förderung innovativer Kunstprojekte, die Brücken zwischen analoger und digitaler Kunstproduktion schlagen, sowie die Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate. Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Programm dieses Jahr einmalig von 2,5 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro aufgestockt.

Mit bis zu 5,1 Millionen Euro fördert die BKM das Sonderprogramm der Stiftung Kunstfonds und der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen. Das Programm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von Kunsthochschulen. Mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von je 7.000 Euro soll ihr Start als freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden

Die Akademie der Künste (AdK) fördert mit dem Sonderstipendienprogramm Initial in Höhe von fünf Millionen Euro professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler der Kunstsparten Bildende Kunst, Baukunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst sowie Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler bei der Entwicklung und Recherche künstlerischer Langzeitprojekte. Die Akademie der Künste stellt ihre Infrastruktur und die Expertise ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt durch Jurys.

Im Rahmen von Neustart Kultur hat die Stiftung Kunstfonds ein Sonderförderprogramm in Höhe von bis zu 31 Millionen Euro aufgelegt. In einem ersten Programmteil wurden Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler mit Kindern unter sieben Jahren vergeben. Eine weitere Ausschreibung von Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstlern, unabhängig von der Frage, ob sie Kinder haben oder nicht, endete am 10. September 2020. Der Auswahlprozess läuft, eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.

Unter dem Titel „Neustart Literatur” hat der Deutsche Literaturfonds Sonderprogramme aufgelegt. Die einzelnen Module der Fördermaßnahmen richten sich an Akteurinnen und Akteure der deutschen Kultur- und Literaturlandschaft. Bis zu elf Millionen Euro stehen für die Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden literarische Veranstaltungen mit Autorinnen und Autoren sowie digitale Projekte der Literaturvermittlung für Kinder und Jugendliche. Zwei weitere Module unterstützen Bühnenschriftstellerinnen und -schriftsteller. Einzelheiten zu Förderschwerpunkten, Fördervoraussetzungen sowie aktuelle Antragsfristen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Literaturfonds.

Der Deutsche Übersetzerfonds e.V. erweitert den Umfang seines Stipendienprogramms für Übersetzerinnen und Übersetzer aller literarischer Genres. Mit den „Radial-Stipendien” werden die in der Bundesrepublik lebenden Übersetzerinnen und Übersetzer aus dem Deutschen in andere Zielsprachen erstmals einbezogen. Das Programm „extensiv initiativ” generiert neue Übersetzungsprojekte und bezieht dabei auch die Verlage mit ein. Ein Projektfonds unterstützt Kultureinrichtungen und Akteure der freien Szene, die das Übersetzen als Kunst oder als soziale Praxis in den Mittelpunkt stellen. Außerdem bietet der Deutsche Übersetzerfonds über das „Toldeo-Programm” und „Babelwerk – Das Wissen der Übersetzer” digitale Formate zum Thema Übersetzungskunst an. Für die Stipendien und Programme stehen Mittel in Höhe von bis zu sechs Millionen Euro zur Verfügung. Die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren sind angelaufen, aktuelle Informationen zu den Antragsfristen finden Sie hier.

Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin für ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene zur Verfügung. Sie kommen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals zugute.

Das vom Musikfonds e.V. Förderprogramm wendet sich an professionelle Formationen aus der freien Szene. Gefördert wird die kollaborative künstlerische Weiterentwicklung bestehender Ensembles und Bands. Die stipendienartige Förderung wird für die Dauer von drei Monaten vergeben und variiert je nach Größe der Band oder des Ensembles.

Freischaffende Musikerinnen und Musiker der Klassikszene sowie Interpretinnen und Interpreten werden ebenfalls gefördert. Umgesetzt wird das Stipendienprogramm vom Deutschen Musikrat, die Stipendien werden in einem Juryverfahren vergeben.

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