Start Business Auma: Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen

Auma: Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen

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Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit Events wie Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der Auma in einer Mitteilung betont. Das hätten Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem sei darin geregelt worden, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Messen können in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.

 

Info: www.auma.de