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Gast-Ampel regelt Corona-Auflagen und verifiziert Identität

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Drei Unternehmer aus Berlin und Dortmund haben die sogenannte Gast-Ampel entwickelt, die von den Corona-Auflagen betroffene Betriebe dabei unterstützen soll, 2G- und 3G-Regeln einzuhalten. Die Gast-Ampel richtet sich an Freizeit-, Gastronomie- und Kulturbetriebe und regelt Kundenströme wie im Straßenverkehr: Sie zählt und scannt die Nachweise von Geimpften, Genesenen und Getesteten. Zudem nimmt sie eine Identitätsprüfung vor, indem sie die Ausweise verifiziert. Wenn die Voraussetzungen gemäß den Auflagen erfüllt sind, schaltet die Ampel auf Grün.

„Uns war klar, dass gerade jenen Betrieben, die erneut von den Restriktionen betroffen sind, die Ressourcen fehlen, um die jeweiligen Regelungen zu kontrollieren. Eine Aufgabe, die sich viel effizienter und eindeutiger technisch lösen lässt”, sagt Hans Dornseif, Produktdesigner der Gast-Ampel. Mit Unterstützung des Digitalisierungsexperten Maximilian Pohl und des technischen Entwicklers Henk Timmermans hat er die Gast-Ampel entwickelt.

Gast-Ampel im Einsatz (Fotos: Gast-Ampel)

„Das Zählen und Prüfen der 3G-, 2G-plus- oder 2G-Nachweise bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, der nicht zulasten der Betriebe gehen sollte”, sagt Dornseif. Diese Aufgabe soll nach den Vorstellungen der drei Unternehmer künftig die Gast-Ampel mit den bekannten Signalfarben am Eingang der jeweiligen Einrichtung übernehmen. Ein Scanner prüft die Gültigkeit des jeweiligen Nachweises sowie die Ausweise der Kunden in Echtzeit. Ein Sensor zählt die eintretenden Gäste. Die Ampel schaltet auf Rot, sobald eine vom Lokalinhaber festgelegte Grenze überschritten wird oder ein Nachweis ungültig ist.

„Dafür benötigt die Gast-Ampel noch nicht einmal einen Internetzugang. Alles wird ausschließlich lokal gespeichert“, sagt Dornseif. „Unser Ziel war es, ein einfaches Produkt zu schaffen, das sich schnell installieren lässt und nicht teuer ist. Gerade jetzt möchte niemand zusätzlich hohe Ausgaben tätigen.” Der Einsatz der Gast-Ampel ist laut Dornseif keineswegs auf die Durchsetzung der Corona-Regeln beschränkt. Auch nach der Pandemie sind diverse Business-Cases denkbar. Das System kann etwa dafür genutzt werden, um die Auslastungen nach Tages- und Uhrzeit zu erfassen, Statistiken zu erstellen und diese Informationen für das eigene Marketing zu nutzen. Auch Anbindungen an Türöffnungssysteme und Online-Ticketing-Systeme seien möglich.