Start Business B+D Agenturgruppe mit verändertem Geschäftsmodell im Bereich Promotion

B+D Agenturgruppe mit verändertem Geschäftsmodell im Bereich Promotion

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Die Kölner Agenturgruppe B+D hat das Geschäftsmodell ihrer auf personalgestützte Promotions spezialisierten Tochter B+D Personal Services grundsätzlich geändert: Seit Jahresbeginn arbeitet B+D ausschließlich mit fest angestellten Promotoren und schafft damit Rechtssicherheit für ihre Kunden. Die in der Vergangenheit übliche Beschäftigung von selbständigen Promotoren ist in jüngerer Zeit von der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) neu bewertet und seitens der Justiz als abhängige Beschäftigung bestätigt worden. Die aus der veränderten Rechtslage resultierenden Risiken werden mit dem geänderten Geschäftsmodell aufgefangen.

Verkaufsfördernde Aktionen mit Personaleinsatz werden von vielen Unternehmen insbesondere im Lebensmittelhandel sowie im Bereich Unterhaltungs-/ Consumer Elektronik durchgeführt. B+D Personal Services betreut als führende deutsche Spezialagentur auf diesem Gebiet viele namhafte Markenartikler. Traditionell kamen bei den personalgestützten Einsätzen neben eigenen Mitarbeitern der Agentur auch regelmäßig selbständige Promotoren zum Einsatz. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung und der Rechtsprechung werden heute allerdings die Kriterien für eine selbständige Tätigkeit von diesen Promotoren nicht oder nur unzureichend erfüllt. Selbst dann, wenn der Einsatz nur kurzfristig oder tageweise erfolgt. Die daraus resultierende Einstufung der Promotorentätigkeit als abhängige Beschäftigung wirft Rechtsfragen im Kontext der Scheinselbständigkeit auf, die mit entsprechenden Risiken wie Nachforderungen von Sozialabgaben oder Klage auf Festanstellung für die beteiligten Unternehmen verbunden sind.

B+D hat das eigene Geschäftsmodell dieser veränderten Rechtsauffassung angepasst und verzichtet seit Jahresbeginn auf den Einsatz von selbständigen Promotoren. Alle personalgestützten Einsätze werden nun grundsätzlich mit eigenem Personal durchgeführt und alle gesetzlichen Arbeitgeberanteile und Lohnnebenkosten durch die Agentur abgeführt. Die Verträge mit den Kunden wurden an das neue Geschäftsmodell angepasst, womit für die Unternehmen umfassender Schutz vor Rechtsansprüchen geschaffen wurde. Das neue Modell erfüllt alle Ansprüche, die Rentenversicherung und Gerichte in Bezug auf eine rechtskonforme Beschäftigung gestellt haben. Wer vor diesem Hintergrund hingegen weiterhin Selbständige mit Gewerbeschein einsetzt, geht erhebliche rechtlichen Risiken ein.

„Die Resonanz seitens unserer Kunden auf die Umstellung des Geschäftsmodells hat uns positiv überrascht“, resümiert B+D Personal Services Geschäftsführer Frank Mielke die Reaktion der Kunden. „Unsere Sorge, dass das Thema auf Unverständnis stoßen könnte, hat sich als durchweg unnötig erwiesen. Im Gegenteil: fast alle Kunden hatten sich schon mit der Problematik beschäftigt und waren froh, einen Lösungsvorschlag zu bekommen.“ Im nächsten Schritt sieht Mielke nun die Politik am Zuge: „Was bislang fehlt, ist eine klare gesetzliche Lösung. Aktuell ist die alte Lösung nicht ausdrücklich verboten, wird aber vor Gericht geahndet. Hier sollte schnellst möglich eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden.“

Info: www.bplusd.de

Frank Mielke (Foto: B+D)