Start Business Corona Verordnungen der Länder: Was gilt für Messen?

Corona Verordnungen der Länder: Was gilt für Messen?

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Am 16. Februar 2022 haben Bund und Länder beschlossen, dass alle strengeren Corona-Schutzmaßnahmen wie die Zugangsbeschränkungen ab dem 20. März 2022 enden werden. Darauf hat jetzt noch mal der Auma, Verband der deutschen Messewirtschaft, hingewiesen.

In den meisten Bundesländern ist der Zutritt zur Messe auf Besucher beschränkt, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G-Regel).  Teilweise wird der Zutritt aber auch noch auf Besucher beschränkt, die geimpft oder genesen sind und daneben auch zusätzlich einen Negativtest oder eine dritte Booster-Impfung haben (2Gplus-Regel).

Gerade für Messebesucher und Aussteller aus dem Ausland ist es wichtig, dass ein Zugang zur Messe auch mit einem Negativtest möglich bleibt. Denn Messeteilnehmer aus dem Ausland sind häufig mit Impfstoffen geimpft, die in Deutschland noch nicht anerkannt sind.

Im März 2021 haben die deutschen Messen ein Leistungspaket für den Neustart vorgestellt, das eine sichere Teilnahme an Messen gewährleistet. Die deutschen Messeveranstalter konnten im Sommer 2020 und 2021 unter Beweis stellen, dass die mit den Gesundheitsämtern erarbeiteten Hygienekonzepte wirken (siehe Hygienekonzepte deutscher Messen).

Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für das Veranstalten von Messen wird in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt. Die konkret in den Bundesländern jeweils geltenden Corona-Verordnungen mit den für Messen und Veranstaltungen einschlägigen Normen sind in der Länderliste zusammengefasst.

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