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Workshop „Grundlagen des Eventrechts“

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Der zweiteilige Workshop an der IECA am 13. Juli 2016 mit Rechtsanwalt Thomas Waetke im m:con – Congress Center Mannheim liefert einen Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen bei Veranstaltungen und Events. Die Teilnehmer lernen, diese Anforderungen in ihre alltägliche Arbeit einzubinden und ihr persönliches Haftungsrisiko zu reduzieren. Viele auch überraschende Neuigkeiten geben Sicherheit im täglichen Umgang mit Vorschriften, Behörden, Kunden und Dienstleistern.

In dem zweiteiligen Lehrgang sollen die Teilnehmer ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen haben, um sich handwerkliche Lösungen anzueignen und zu erlernen.

Am Vormittag wird der Themenblock „Haftung und Verantwortung bei Veranstaltungen“ in den Mittelpunkt gestellt. Nachmittags konzentriert sich der Workshop auf den Bereich „Verträge bei Veranstaltungen“.

Beide Module können jeweils auch einzeln besucht werden.

Info: www.ieca-mannheim.de