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Nachfolgeplanung für Unternehmen – so lässt sich dieses anspruchsvolle Projekt realisieren

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Damit ein erfolgreiches Unternehmen nach dem Ausscheiden des Eigentümers oder der Geschäftsführung weitergeführt werden kann, ist eine qualifizierte Nachfolgeplanung notwendig. Dabei stehen nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern die gesamte Ausrichtung der Firma auf dem Spiel. Durch entsprechende Vereinbarungen und Regelungen kann frühzeitig festgelegt werden, wie ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen nach dessen Tod erfolgreich weitergeführt wird.

Ein schlüssiges Konzept zur Unternehmensnachfolge erarbeiten
Familiengeführte Betriebe sind ein wichtiger Teil der Volkswirtschaft. Um die erfolgreiche Weiterführung zu gewährleisten, ist es ratsam, noch zu Lebzeiten des Unternehmers (Erblassers) ein geeignetes Konzept zur Unternehmensnachfolge zu erarbeiten. Da bei der Nachfolgeplanung auch erbrechtliche Aspekte zu beachten sind, sollte man sich um professionelle Unterstützung kümmern. Auf Erbrecht spezialisiert, kennen sich Fachanwälte in diesem umfangreichen und komplizierten Fachgebiet am besten aus. Abhängig vom Firmenstandort kann ein Anwalt für Erbrecht in Aachen oder einer anderen Stadt konsultiert werden. Im Erbrecht ausgebildete Anwälte vertreten ihre Mandantschaft nicht nur bei Erbauseinandersetzungen, sondern unterstützen bei der Erstellung von Testamenten und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. In die unternehmerische Nachfolgeplanung sollten auch die infrage kommenden Erben und Erbinnen einbezogen werden. In den Gesprächen geht es darum, wechselseitige Erwartungen kennenzulernen sowie die Intentionen, Wünsche und Vorschläge in der Nachfolgeregelung zu berücksichtigen. Erbverträge können im Erbrecht eine wichtige Rolle spielen und die Nachfolgeplanung erheblich beeinflussen. Erbstreitigkeiten sind insbesondere bei mehreren Erben oder Erbengemeinschaften nicht auszuschließen. Ein Anwalt für Erbrecht berät objektiv und unterstützt seine Klienten bei außergerichtlichen Mediationen und Verhandlungen. Im Interesse der zukünftigen Unternehmergeneration sollte eine Einigung, die allen Beteiligten zugutekommt, angestrebt werden.

Das Unternehmen erfolgreich weiterführen – eine Herausforderung für die nächste Generation
Wenn sich ein langjährig erfolgreicher Unternehmer oder eine Unternehmerin aus der Geschäftsführung zurückziehen, ist dies für die Belegschaft mit Unsicherheit und Verlustängsten verbunden. Durch die Nachfolgeplanung soll zunächst sichergestellt werden, dass das Unternehmen weitergeführt wird. Dass erfolgsrelevante Abteilungen nicht umstrukturiert oder Prozesse geändert werden, sollte selbstverständlich sein. Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes führt meist dazu, dass sich qualifizierte Führungs- und Fachkräfte verabschieden und sich nach neuen beruflichen Herausforderungen umschauen. Die Risikominimierung ist das Schlüsselelement jeder Nachfolgeplanung. Es empfiehlt sich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon frühzeitig über den erblichen bedingten Wechsel im Betrieb zu informieren. Auch Geschäftspartner und Kunden sollten wissen, wer der neue Inhaber oder die Inhaberin der Firma sein wird. Da ein Großteil der Unternehmen in Deutschland in den sozialen Medien vertreten ist, bietet es sich an, wichtige Bekanntmachungen über Social-Media-Kanäle zu posten. Von großer Bedeutung in der strategischen Nachfolgeplanung ist der Wissenstransfer. Es geht darum, das vorhandene Fachwissen der nachfolgenden Führungsgeneration zu vermitteln. Die Übergabe einer Firma an die Erben ist der ideale Zeitpunkt, um die Unternehmensstrategie an die neuen Verhältnisse anzupassen. Von den Entwicklungsplänen hängt ab, ob das Unternehmen weiterhin profitabel und ein beliebter Arbeitgeber sein wird. Langfristige Mitarbeiterbindung ist nur erreichbar, wenn ein Arbeitgeber interessante Perspektiven bietet. Interne Entwicklungsprogramme sind dabei ebenso bedeutsam wie die vom Unternehmen geförderte externe Weiterbildung. Damit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger ausreichend Zeit hat, um sich in das vielfältige Aufgabengebiet einzuarbeiten, sollte möglichst frühzeitig mit der Nachfolgeplanung begonnen werden.
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