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„Spielwarenmesse“ als Wortmarke geschützt

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Das Wort „Spielwarenmesse“ ist ab sofort als Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt. Allein der Marketing- und Messedienstleister Spielwarenmesse eG ist berechtigt, gewerbliche Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung als „Spielwarenmesse“ zu bezeichnen. Für diesen ungewöhnlichen Erfolg der Markeneintragung für Worte der Umgangssprache griff eine Ausnahmevorschrift im Markengesetz. Diese Vorschrift besagt, dass eine an sich beschreibende Bezeichnung dann schutzfähig ist, wenn sie sich in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat (§ 8 Abs. 3 MarkenG). Dem Messe- und Marketingdienstleister ist es in dem Eintragungsverfahren gelungen nachzuweisen, dass die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise das Wort „Spielwarenmesse“ allein als Hinweis auf die eigene Fachmesse und damit auf die Spielwarenmesse eG sehen.