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Rechtssicherheit für Veranstalter

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Jede Veranstaltung birgt haftungsrechtliche Stolpersteine in sich. Ob im Umgang mit Teilnehmerdaten, Agentur- oder Location-Verträge, Sicherheitsauflagen der Behörden, Versammlungsstättenverordnung, Gema-Gebühren, Urheber- und Persönlichkeitsrechte; – all das setzt fundierte Kenntnisse voraus. Sie sind wichtige Voraussetzung für ein höchstmögliches Maß an Rechts- und Planungssicherheit.

Um den Veranstaltungsplanern diese Sicherheiten zu geben, haben die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. (Veranstaltungsplaner.de) und die Rechtsanwaltskanzlei Leber eine Rahmenvereinbarung getroffen, wonach die Kosten für juristische Erstberatungen für die Mitglieder von der Vereinigung übernommen werden.

„Die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern durch immer neue und interessante Lösungen zu helfen, die tägliche Arbeit noch sicherer, professioneller und innovativer zu gestalten. Daher sind wir sehr froh, dass wir mit dem ausgewiesenen Fachmann und Rechtsanwalt Martin Leber diese Kooperation vereinbaren konnten, die den Mitgliedern ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten wird“, so Holger Leisewitz, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung.

Als Anwalt mit Spezialisierung auf Messe-, Event-, Vertrags- und Arbeitsrecht, Veranstaltungskaufmann (IHK), Veranstaltungsmeister (Bühne/Studio) und Unternehmer mit mehr als 15 Jahre Branchenerfahrung liegt die besondere Expertise des neuen Partners in der Verbindung von technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten um intelligente und vor allem praxistaugliche Lösungen für die rechtliche Herausforderungen unserer Mitglieder zu finden.

Info: www.veranstaltungsplaner.de