Start Business Kein Widerrufsrecht bei Käufen auf Messen

Kein Widerrufsrecht bei Käufen auf Messen

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Am 16. Juni 2011 haben sich EU-Parlament, Kommission und Rat auf einen Wortlaut für die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie geeinigt. Bei Verträgen, die auf Messen abgeschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht bei Käufen nicht. Der Auma hatte sich in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass bei Verträgen auf Messen zwischen Ausstellern und Verbrauchern die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie keine Anwendung findet. Ursprünglich war der Begriff „Messestand“ aus der Definition des Begriffs „Geschäftsraum“ durch das Europäische Parlament am 24. März 2011 gestrichen worden. Danach hätten Messestände nicht mehr, wie ursprünglich in dem Vorschlag der Kommission vorgesehen, als Geschäftsräume gegolten.