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Bund verlängert Corona-Überbrückungshilfe

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Der Bund verlängert die ursprünglich Ende September 2020 auslaufende Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zum Jahresende. Das betrifft auch kleine und mittelständische Messeunternehmen, die Corona-bedingt ganz oder teilweise ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Zusätzlich haben Bund und Länder für die Monate September bis Dezember zahlreiche Verbesserungen: Unter anderem wird der Zugang zur Unterstützung flexibilisiert, die Deckelung der Unterstützung für KMU gestrichen sowie der maximale Fördersatz auf 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten erhöht. Anträge für die weiterhin branchenoffene „Überbrückungshilfe II“ können voraussichtlich ab Mitte Oktober wie bisher digital über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank gestellt werden.

Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden laut Bundeswirtschaftsministerium bis 22. September 2020 76.500 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro gestellt und rund 772 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt hat der Bund Corona-Hilfen im Volumen von 69,4 Milliarden Euro bewilligt.

 

Info: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de , www.auma.de